Allgemeine Geschäftsbedingungen der ILSE Software GmbH & Co. KG – Intelligente Software-Entwicklung Erlangen

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen
(1) Im unternehmerischen Verkehr gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die ILSE Software GmbH & Co. KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der ILSE Software GmbH & Co. KG in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.ilse-software.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der ILSE Software GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der ILSE Software GmbH & Co. KG zustande, außerdem dadurch, dass die ILSE Software GmbH & Co. KG mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.
(2) Der Besteller hält sich vier Wochen an Erklärungen zum Abschluß von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bei Standardsoftware
(1) Bei der Lieferung von Standardsoftware und die Einräumung der Nutzungsrechte nach § gelten die nachstehenden besonderen Bedingungen. Soweit nicht ausdrücklich im Vertrag als Individualsoftware bezeichnet, handelt es sich bei Software immer um Standsoftware im Sinne der nachstehenden Bedingungen, auch wenn diese in Teilbereichen auf den Kunden angepasst wurde.
(2) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, werden einfache, zeitlich unbefristete und nicht ausschließliche Nutzungsrechte übertragen.
(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, sein Nutzungsrecht ohne vorherige und schriftliche Zustimmung der ILSE Software GmbH & Co. KG zu veräußern, zu vermieten oder in sonstiger Weise auf Dritte zu übertragen. Die ILSE Software GmbH & Co. KG wird die Zustimmung erteilen, wenn der Dritte sich zur Einhaltung dieser Bedingungen verpflichtet und keine schützenswerten Interessen der ILSE Software GmbH & Co. KG entgegen stehen.
(4) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der ILSE Software GmbH & Co. KG.
(5) Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.
(6) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Supportleistungen nicht im Kaufpreis enthalten.

§4 Lieferung von Hardware
Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der ILSE Software GmbH & Co. KG.

§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort
(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der ILSE Software GmbH & Co. KG schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.
(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die ILSE Software GmbH & Co. KG durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt, zB. eine Information nicht gibt, einen Zugang nicht schafft, eine Beistellung nicht liefert oder Mitarbeiter nicht zur Verfügung stellt.
(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.
(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.
(5) Leistungsort ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der ILSE Software GmbH & Co. KG der Leistungsort.

§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung
(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (zB. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen ) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.
(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Vergütung, Zahlung
(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Hard- oder Software, bei Schulungen nach Durchführung der Schulung und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.
(2) Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der ILSE Software GmbH & Co. KG.
(3) Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen (zB. Beratung und Unterstützung bei der Programminstallation) werden nach der jeweils aktuellen Preisliste der ILSE Software GmbH & Co. KG in Rechnung gestellt.
(4) Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.
(5) Der Besteller kann nur mit von der ILSE Software GmbH & Co. KG unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

§ 8 Pflichten des Bestellers
(1) Der Besteller ist verpflichtet, alle Liefergegenstände der ILSE Software GmbH & Co. KG unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) durch einen fachkundigen Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Besteller testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt. Dies gilt auch für Programme, die der Besteller im Rahmen der Gewährleistung und eines Pflegevertrages bekommt.
(2) Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (zB. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.

§ 9 Sachmängel
(1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung des Programms, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen, Fehlbedienung oä. resultiert, ist kein Mangel. Eine unerhebliche Minderung der Qualität bleibt unberücksichtigt.
(2) Bei Sachmängeln kann die ILSE Software GmbH & Co. KG zunächst nacherfüllen. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl der ILSE Software GmbH & Co. KG durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung von Software, die den Mangel nicht hat, oder dadurch, dass die ILSE Software GmbH & Co. KG Möglichkeiten aufzeigt, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen. Eine gleichwertige neue Programmversion oder die gleichwertige vorhergehende Programmversion, die den Fehler nicht enthalten hat, ist vom Besteller zu übernehmen, wenn dies für ihn zumutbar ist.
(3) Der Besteller unterstützt die ILSE Software GmbH & Co. KG bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung, indem er insbesondere auftretende Probleme konkret beschreibt, die ILSE Software GmbH & Co. KG umfassend informiert und ihr die für die Mangelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit gewährt. Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann die Mangelbeseitigung nach ihrer Wahl vor Ort oder in ihren Geschäftsräumen durchführen. Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Besteller hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen und der ILSE Software GmbH & Co. KG nach entsprechender vorheriger Ankündigung Zugang zu seiner EDV-Anlage zu gewähren.
(4) Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann Mehrkosten daraus verlangen, dass die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde. Sie kann Aufwendungsersatz verlangen, wenn kein Mangel gefunden wird. Die Beweislast liegt beim Besteller. § 254 BGB gilt entsprechend.
(5) Wenn die ILSE Software GmbH & Co. KG die Nacherfüllung endgültig verweigert oder diese endgültig fehlschlägt oder dem Besteller nicht zumutbar ist, kann er im Rahmen des § 6 entweder vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung angemessen herabsetzen und zusätzlich nach § 11 Schadensersatz oder Aufwendungsersatz verlangen. Die Ansprüche verjähren nach § 12.

§ 10 Haftung
(1) Die ILSE Software GmbH & Co. KG leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund (zB. aus rechtsgeschäftlichen und rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnissen, Sach- und Rechtsmängeln, Pflichtverletzung und unerlaubter Handlung), nur in folgendem Umfang:
• a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt.
• b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die ILSE Software GmbH & Co. KG in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens.
• c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer so wesentlichen Pflicht, dass die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist (Kardinalpflicht; insbesondere Verzug) , haftet die ILSE Software GmbH & Co. KG in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zum doppelten des Vertragspreis für alle Schadensfälle aus dem Vertrag insgesamt.
(2) Der ILSE Software GmbH & Co. KG bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.
(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

§ 11 Verjährung
(1) Die Verjährungsfrist beträgt
• a) für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software , jedoch für ordnungsgemäß gerügte Mängel nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Rücktritts- oder Minderungserklärung ;
• b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr ;
• c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre, wenn der Rechtsmangel nicht in einem dinglichen Recht eines Dritten liegt, auf Grund dessen er die in § 3 Abs. 5 genannten Gegenstände herausverlangen oder die Unterlassung deren Nutzung verlangen kann ;
• d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Ansprüchen auf Schadensersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen zwei Jahre, beginnend ab dem Zeitpunkt, in dem der Besteller von den anspruchsbegründenden Umständen Kenntnis erlangt hat oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen musste.
Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.
(2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie, Arglist und in den in § 11 Abs. 3 genannten Fällen gelten jedoch stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Beginn und Ende der Rechte des Bestellers
Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte an Software gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Besteller über. Zuvor erhält der Nutzer ein lediglich schuldrechtliches und jederzeit durch die ILSE Software GmbH & Co. KG widerrufliches Nutzungsrecht.
§ 13 Schluss
(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch eine Übermittlung in Textform, insbesondere mittels Telefax oder E-Mail.
(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der ILSE Software GmbH & Co. KG.

Der ILSE RäderManager

Der ILSE RäderManager ist eine Software zur Verwaltung der Einlagerung von Radsätzen. Die Zielgruppe sind sowohl Autohäuser und Werkstätten, die für ihre eigenen Kunden einlagern als auch große Authäuser mit Filialen und spezielle Einlagerungsdienstleister. Für die jeweiligen Ansprüche bietet die Software unterschiedliche Funktionen.

Der ILSE LagerManager

Der ILSE LagerManager ist eine Software zur effektiven Lagerverwaltung für alle, denen die großen Systeme zur Lagerhaltung in der Einführung zu aufwändig und auch zu kostspielig sind, für die ein kleines Standardsystem aber wieder nicht die individuellen Anforderungen im täglichen Betrieb erfüllt.

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