Allgemeine Geschäftsbedingungen

der ILSE Software GmbH & Co. KG – Intelligente Software-Entwicklung Erlangen

Hinweis: § 14 (Cloud/SaaS) ist ein Entwurf als Arbeitsgrundlage und sollte vor dem Einsatz anwaltlich geprüft werden. Die übrigen Paragraphen entsprechen den bisherigen AGB.

§ 1 Geltung der Vertragsbedingungen

(1) Im unternehmerischen Verkehr gelten ausschließlich diese Allgemeinen Vertragsbedingungen, soweit nichts anderes vereinbart ist. Andere Vertragsbedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn die ILSE Software GmbH & Co. KG ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

(2) Auch wenn beim Abschluss gleichartiger Verträge hierauf nicht nochmals hingewiesen wird, gelten ausschließlich die Allgemeinen Vertragsbedingungen der ILSE Software GmbH & Co. KG in ihrer bei Abgabe der Erklärung des Bestellers unter www.ilse-software.de abrufbaren Fassung, es sei denn, die Vertragspartner vereinbaren schriftlich etwas anderes.

§ 2 Vertragsschluss

(1) Angebote der ILSE Software GmbH & Co. KG sind freibleibend und unverbindlich, es sei denn, das Angebot ist schriftlich als bindend bezeichnet. Eine rechtliche Bindung kommt nur durch beiderseits unterzeichneten Vertrag oder schriftliche Auftragsbestätigung der ILSE Software GmbH & Co. KG zustande, außerdem dadurch, dass die ILSE Software GmbH & Co. KG mit der vertragsgemäßen Leistungserbringung beginnt. Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann schriftliche Bestätigungen mündlicher Vertragserklärungen des Bestellers verlangen.

(2) Der Besteller hält sich vier Wochen an Erklärungen zum Abschluss von Verträgen (Vertragsangebote) gebunden.

§ 3 Vertragsgegenstand, Leistungsumfang bei Standardsoftware

(1) Bei der Lieferung von Standardsoftware und der Einräumung der Nutzungsrechte gelten die nachstehenden besonderen Bedingungen. Soweit nicht ausdrücklich im Vertrag als Individualsoftware bezeichnet, handelt es sich bei Software immer um Standardsoftware im Sinne der nachstehenden Bedingungen, auch wenn diese in Teilbereichen auf den Kunden angepasst wurde.

(2) Soweit nicht ausdrücklich anders bestimmt, werden einfache, zeitlich unbefristete und nicht ausschließliche Nutzungsrechte übertragen.

(3) Der Kunde ist nicht berechtigt, sein Nutzungsrecht ohne vorherige und schriftliche Zustimmung der ILSE Software GmbH & Co. KG zu veräußern, zu vermieten oder in sonstiger Weise auf Dritte zu übertragen. Die ILSE Software GmbH & Co. KG wird die Zustimmung erteilen, wenn der Dritte sich zur Einhaltung dieser Bedingungen verpflichtet und keine schützenswerten Interessen der ILSE Software GmbH & Co. KG entgegenstehen.

(4) Produktbeschreibungen, Darstellungen, Testprogramme usw. sind Leistungsbeschreibungen, jedoch keine Garantien. Eine Garantie bedarf der schriftlichen Erklärung durch die Geschäftsleitung der ILSE Software GmbH & Co. KG.

(5) Der Besteller hat keinen Anspruch auf Überlassung des Quellprogramms.

(6) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, sind Supportleistungen nicht im Kaufpreis enthalten.

§ 4 Lieferung von Hardware

Hardware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises Eigentum der ILSE Software GmbH & Co. KG.

§ 5 Leistungszeit, Verzögerungen, Leistungsort

(1) Angaben zu Liefer- und Leistungszeitpunkten sind unverbindlich, es sei denn, sie sind seitens der ILSE Software GmbH & Co. KG schriftlich als verbindlich bezeichnet. Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann Teilleistungen erbringen, soweit die gelieferten Teile für den Besteller sinnvoll nutzbar sind.

(2) Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich um den Zeitraum, in welchem sich der Besteller in Zahlungsverzug aus dem Vertrag befindet, und um den Zeitraum, in dem die ILSE Software GmbH & Co. KG durch Umstände, die sie nicht zu vertreten hat, an der Lieferung oder Leistung gehindert ist, und um eine angemessene Anlaufzeit nach Ende des Hinderungsgrundes. Zu diesen Umständen zählen auch höhere Gewalt und Arbeitskampf. Fristen gelten auch um den Zeitraum als verlängert, in welchem der Besteller vertragswidrig eine Mitwirkungsleistung nicht erbringt.

(3) Vereinbaren die Vertragspartner nachträglich andere oder zusätzliche Leistungen, die sich auf vereinbarte Fristen auswirken, so verlängern sich diese Fristen um einen angemessenen Zeitraum.

(4) Mahnungen und Fristsetzungen des Bestellers bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform. Eine Nachfrist muss angemessen sein. Eine Frist von weniger als zwei Wochen ist nur bei besonderer Eilbedürftigkeit angemessen.

(5) Leistungsort ist für alle Leistungen aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag der Sitz der ILSE Software GmbH & Co. KG.

§ 6 Vertragsbindung und Vertragsbeendigung

(1) Jede Beendigung des weiteren Leistungsaustausches (z. B. bei Rücktritt, Minderung, Kündigung aus wichtigem Grund, Schadensersatz statt der Leistung) muss stets unter Benennung des Grundes und mit angemessener Fristsetzung zur Beseitigung (üblicherweise zumindest zwei Wochen) angedroht werden und kann nur binnen zwei Wochen nach Fristablauf erklärt werden. In den gesetzlich angeordneten Fällen (vgl. § 323 Abs. 2 BGB) kann die Fristsetzung entfallen. Wer die Störung ganz oder überwiegend zu vertreten hat, kann die Rückabwicklung nicht verlangen.

(2) Alle Erklärungen in diesem Zusammenhang bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform.

§ 7 Vergütung, Zahlung

(1) Die vereinbarte Vergütung ist nach Ablieferung der Hard- oder Software, bei Schulungen nach Durchführung der Schulung und Eingang der Rechnung beim Besteller ohne Abzug fällig und innerhalb von 14 Tagen zahlbar.

(2) Mangels anderer Vereinbarung gilt die jeweilige Preis- und Konditionenliste der ILSE Software GmbH & Co. KG.

(3) Fahrtkosten, Spesen, Zubehör, Versandkosten und Telekommunikationskosten sind zusätzlich nach Aufwand zu vergüten. Zusätzliche vom Besteller verlangte Leistungen werden nach der jeweils aktuellen Preisliste in Rechnung gestellt.

(4) Zu allen Preisen kommt die Umsatzsteuer hinzu.

(5) Der Besteller kann nur mit von der ILSE Software GmbH & Co. KG unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht oder die Einrede des nicht erfüllten Vertrages stehen dem Besteller nur innerhalb dieses Vertragsverhältnisses zu.

§ 8 Pflichten des Bestellers

(1) Der Besteller ist verpflichtet, alle Liefergegenstände unverzüglich ab Lieferung oder ab Zugänglichmachung entsprechend den handelsrechtlichen Regelungen (§ 377 HGB) durch einen fachkundigen Mitarbeiter untersuchen zu lassen und erkannte Mängel schriftlich unter genauer Beschreibung des Fehlers zu rügen. Der Besteller testet gründlich jedes Modul auf Verwendbarkeit in der konkreten Situation, bevor er mit der produktiven Nutzung beginnt.

(2) Der Besteller trifft angemessene Vorkehrungen für den Fall, dass das Programm ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß arbeitet (z. B. durch Datensicherung, Störungsdiagnose, regelmäßige Prüfung der Ergebnisse, Notfallplanung). Es liegt in seiner Verantwortung, die Funktionsfähigkeit der Arbeitsumgebung des Programms sicherzustellen.

§ 9 Sachmängel

(1) Die Software hat die vereinbarte Beschaffenheit und eignet sich für die vertraglich vorausgesetzte, bei fehlender Vereinbarung für die gewöhnliche Verwendung. Sie genügt dem Kriterium praktischer Tauglichkeit und hat die bei Software dieser Art übliche Qualität; sie ist jedoch nicht fehlerfrei. Eine Funktionsbeeinträchtigung, die aus Hardwaremängeln, Umgebungsbedingungen oder Fehlbedienung resultiert, ist kein Mangel.

(2) Bei Sachmängeln kann die ILSE Software GmbH & Co. KG zunächst nacherfüllen, nach ihrer Wahl durch Beseitigung des Mangels, durch Lieferung mangelfreier Software oder durch Aufzeigen von Möglichkeiten, die Auswirkungen des Mangels zu vermeiden. Wegen eines Mangels sind zumindest drei Nachbesserungsversuche hinzunehmen.

(3) Der Besteller unterstützt die ILSE Software GmbH & Co. KG bei der Fehleranalyse und Mängelbeseitigung. Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann Leistungen auch durch Fernwartung erbringen. Der Besteller hat auf eigene Kosten für die erforderlichen technischen Voraussetzungen zu sorgen.

(4) Die ILSE Software GmbH & Co. KG kann Mehrkosten verlangen, wenn die Software verändert, außerhalb der vorgegebenen Umgebung eingesetzt oder falsch bedient wurde, sowie Aufwendungsersatz, wenn kein Mangel gefunden wird.

(5) Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder wird sie verweigert, kann der Besteller im Rahmen des § 6 vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung herabsetzen und nach § 10 Schadens- oder Aufwendungsersatz verlangen.

§ 10 Haftung

(1) Die ILSE Software GmbH & Co. KG leistet Schadenersatz oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen, gleich aus welchem Rechtsgrund, nur in folgendem Umfang: a) Die Haftung bei Vorsatz und aus Garantie ist unbeschränkt. b) Bei grober Fahrlässigkeit haftet die ILSE Software GmbH & Co. KG in Höhe des typischen und bei Vertragsabschluss vorhersehbaren Schadens. c) Bei nicht grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Pflicht (Kardinalpflicht) haftet die ILSE Software GmbH & Co. KG in Höhe des typischen und vorhersehbaren Schadens, höchstens jedoch bis zum Doppelten des Vertragspreises für alle Schadensfälle aus dem Vertrag insgesamt.

(2) Der ILSE Software GmbH & Co. KG bleibt der Einwand des Mitverschuldens offen. Der Besteller hat insbesondere die Pflicht zur Datensicherung und zur Abwehr von Schadsoftware nach dem aktuellen Stand der Technik.

(3) Bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit und bei Ansprüchen aus dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Regelungen ohne Beschränkungen.

§ 11 Verjährung

(1) Die Verjährungsfrist beträgt: a) für Ansprüche auf Kaufpreisrückzahlung aus Rücktritt oder Minderung ein Jahr ab Ablieferung der Software, für ordnungsgemäß gerügte Mängel jedoch nicht weniger als drei Monate ab Abgabe der wirksamen Erklärung; b) bei anderen Ansprüchen aus Sachmängeln ein Jahr; c) bei Ansprüchen aus Rechtsmängeln zwei Jahre; d) bei nicht auf Sach- oder Rechtsmängeln beruhenden Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüchen zwei Jahre ab Kenntnis. Die Verjährung tritt spätestens mit Ablauf der in § 199 BGB bestimmten Höchstfristen ein.

(2) Bei Schadens- und Aufwendungsersatz aus Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Garantie und Arglist sowie in den in § 10 Abs. 3 genannten Fällen gelten stets die gesetzlichen Verjährungsfristen.

§ 12 Beginn und Ende der Rechte des Bestellers

Das Eigentum an gelieferten Sachen und die Rechte an Software gehen erst mit vollständiger Bezahlung der vertragsgemäßen Vergütung auf den Besteller über. Zuvor erhält der Nutzer ein lediglich schuldrechtliches und jederzeit widerrufliches Nutzungsrecht.

§ 13 Schlussbestimmungen

(1) Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis kann nur schriftlich aufgehoben werden. Zur Wahrung der Schriftform genügt auch die Textform, insbesondere E-Mail.

(2) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist bei Verträgen mit Kaufleuten der Sitz der ILSE Software GmbH & Co. KG.

§ 14 Besondere Bedingungen für Cloud-/SaaS-Leistungen

ENTWURF – anwaltlich prüfen lassen. Die folgenden Regelungen gelten ergänzend, soweit Leistungen als Software-as-a-Service (SaaS) bzw. cloudbasiert über das Internet bereitgestellt werden. Bei Widersprüchen zu den vorstehenden Paragraphen gehen die Regelungen dieses § 14 für SaaS-Leistungen vor.

(1) Leistungsgegenstand: Die ILSE Software GmbH & Co. KG stellt dem Kunden die vereinbarte Software für die Dauer des Vertrages zur Nutzung über das Internet bereit (Vermietung im Sinne der §§ 535 ff. BGB). Ein Anspruch auf Überlassung des Programms zum dauerhaften Verbleib oder auf den Quellcode besteht nicht.

(2) Nutzungsrecht: Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit ein einfaches, nicht übertragbares Recht, die Software bestimmungsgemäß über die bereitgestellte Schnittstelle zu nutzen. Die Zahl der zugelassenen Nutzer richtet sich nach der vertraglichen Vereinbarung.

(3) Verfügbarkeit: Die ILSE Software GmbH & Co. KG bemüht sich um eine hohe Verfügbarkeit des Dienstes. Die konkrete vereinbarte Verfügbarkeit (Service Level) sowie Wartungsfenster werden gesondert vereinbart. Geplante Wartungen werden, soweit möglich, rechtzeitig angekündigt.

(4) Vergütung und Laufzeit: Die Nutzung wird laufend (z. B. monatlich oder jährlich) vergütet. Vertragslaufzeit, Abrechnungszeitraum und Kündigungsfristen werden gesondert vereinbart. Ohne abweichende Vereinbarung ist der Vertrag mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit kündbar; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.

(5) Datenschutz / Auftragsverarbeitung: Soweit die ILSE Software GmbH & Co. KG im Rahmen der SaaS-Leistung personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde bleibt Verantwortlicher im Sinne der DSGVO.

(6) Daten des Kunden: Die im Rahmen der Nutzung eingestellten Daten bleiben Eigentum des Kunden. Der Kunde ist für regelmäßige eigene Datensicherungen verantwortlich, soweit nicht ausdrücklich ein Backup als Leistung vereinbart ist.

(7) Vertragsende: Nach Beendigung des Vertrages stellt die ILSE Software GmbH & Co. KG dem Kunden dessen Daten für einen angemessenen Zeitraum in einem gängigen Format zum Export bereit. Nach Ablauf dieses Zeitraums werden die Daten nach den datenschutzrechtlichen Vorgaben gelöscht.